Insolvenzantragspflicht

Insolvenzantragspflicht – Aussetzung der Antragspflicht endet!

Insolvenzantragspflicht – Corona Ausnahmeregelungen werden nicht mehr verlängert – Aussetzung der Antragspflicht endet!

Insolvenzantragspflicht

Achten Sie als betroffener Unternehmer jetzt unbedingt auf die Insolvenzantragspflicht.

Ab dem 01. Mai 2021 müssen Unternehmen bei Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit wieder rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen. Die Corona Ausnahmeregelungen werden nicht mehr verlängert!
Mit dem Beginn der Pandemie im vergangenen Frühjahr hatte die Bundesregierung betroffenen Firmen erlaubt, auf einen Insolvenzantrag zu verzichten. Die Aussetzung der Insolvenzantragsfrist war seitdem dreimal verlängert worden, zuletzt im Januar 2021.

Hinweis: Es gelten immer noch die weiteren Hilfsangebote, die Unternehmen vor der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung schützen sollen. So können vom Lockdown betroffene Firmen z. B. weiterhin Kurzarbeit in Anspruch nehmen oder Überbrückungshilfe III beantragen.